Telematikinfrastruktur (TI)

Es ist soweit – Die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen ist da. In den kommenden Monaten sollen alle Praxen an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen werden.

Von der Planung bis zur Durchführung sind wir als Systemhaus für Sie da.
Mit uns gelingt Ihnen der Einstieg in die Telematikinfrastruktur rechtzeitig und unkompliziert.

Projekt – Telematikinfrastruktur

Der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) ist laut Bundesgesundheitsministerium das größte IT-Projekt der Welt. Deutschland geht mit der Inbetriebnahme der TI einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines zukunftsweisenden Gesundheitssystems. Die im Rahmen der Telematikinfrastruktur geplante digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen wird eine deutliche Verbesserung der Patientenversorgung mit sich bringen.

Das E-Health Gesetz

Das E-Health-Gesetz hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern. Es enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards sowie für die Einführung nutzbringender Anwendungen auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte. Mit dem E-Health-Gesetz wurden nicht nur die künftigen Anwendungen der TI festgeschrieben, sondern auch ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematikinfrastruktur definiert.

Müssen alle Praxen teilnehmen?

Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten sind per Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2018 für eine Anbindung ihrer Praxis an die TI zu sorgen. Praxen, die keine Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte durchführen, müssen dann mit Honorarkürzungen zu rechnen.
Die sinkenden Förderbeträge sprechen für eine zeitnahe Anbindung.

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die erste online Anwendung der eGK.
Ärzte sind spätestens ab dem 31.12.2018 dazu verpflichtet, online die Versichertenstammdaten auf der Karte zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Wenn Sie nicht innerhalb der Frist umstellen drohen Kürzungen des Honorars von 1% (§291 Absatz 2b Satz 14 SGB V).

Aktuell befinden sich folgende Informationen im VSDM:

• Name
• Geburtsdatum
• Anschrift
• Geschlecht
• Krankenversichertennummer
• Versichertenstatus

Die Vorteile der TI auf einen Blick

Vorteile für Patienten:

• Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
• Verbesserte Entscheidungsgrundlagen für Leistungserbringer auf der Basis umfassenderer Behandlungsdaten
• Zeitersparnis durch die Minimierung von Kommunikationsprozessen
• Zunehmendes Einbeziehen der Patienten durch Nutzung selbsterfasster Gesundheitswerte

Vorteile für Leistungsgerbringer:

• Verbesserte Entscheidungsgrundlagen auf der Basis eines sicheren Austauschs umfassenderer Behandlungsdaten und patientenerfasster Werte
• Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
• Vergütung der Anwendung von e-Health-Diensten (z. B. Notfalldatenmanagement)
• Rechtsverbindliche elektronische Unterschrift
• Zeitersparnis durch die Vereinfachung von Kommunikationsprozessen

Was wird benötigt?

Für den Anschluss an die TI benötigt jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte
folgende Komponenten:

• Einen Konnektor, über den die Praxis an die TI angebunden wird
• Mindestens ein Kartenterminal
• Einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung
• VPN-Zugangsdienst zur TI
• Softwareupdate des Praxisverwaltungssystems (PVS)

Grundvoraussetzung für die TI ist ein Internetzugang. Ein einfacher DSL-Anschluss reicht dabei aus. Modem, ISDN oder UMTS Anschlüsse können zu Verbindungsfehlern führen.

Natürlich stehen wir Ihnen auch dabei als Systemhaus und Dienstleister zur Verfügung.

Finanzierung

Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Jede Praxis erhält eine Erstausstattungspauschale, die die Kosten für den Konnektor und für ein bis drei Kartenterminals umfasst.
Ausgelagerte Praxisstellen erhalten ein mobiles Kartenterminal.

Über zusätzliche Förderungen wie z.B. Pauschalen für das Update der PVS-Software klären wir Sie gerne auf – alle Praxen haben Anspruch. Über mögliche Finanzierungen klären wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch auf.